Behandlungsvoraussetzungen
- eine abgeschlossene Intensivphase im Rahmen einer Entwöhnungsbehandlung
- Adaptionsempfehlung durch den Vorbehandler
- ein übergangsloser Wechsel in unsere Einrichtung
- Vorliegen einer Kostenzusage
- eine klare Abstinenzmotivation, auch gegenüber Alkohol.
Im Anschluss an eine stationäre Behandlung bietet das Betreute Wohnen zur Stabilisierung des Therapieerfolges (berufliche und soziale Wiedereingliederung sowie Suchtmittelfreiheit) in zwei suchtmittelfreien Wohngemeinschaften in Offenburg und Lahr ein betreutes Wohnangebot an.
Zentraler Bestandteil ist die Überlassung eines Wohnplatzes sowie Beratung und Betreuung. Der Wohnraum wird in der Regel in Form von Einzelzimmern oder Doppelzimmern und der Mitbenutzung von Küche, Sanitätsräumen, Freizeiträumen und Garten angeboten.
Nach Abschluss der Therapie bedeutet die Beratung und Betreuung einen Prozess der vielfältigen Unterstützung der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung sowie Erhaltung der Suchtmittelfreiheit.